Stationäre Operationen
Leider können sich die Patienten heutzutage mit wenigen Ausnahmen nicht aussuchen, ob sie im Krankenhaus oder ambulant operiert werden. Hierfür gibt es verbindliche Vorgaben der Krankenkassen. Beispielsweise müssen die meisten Operationen am Fuß (z.B. Korrekturen an der Ballengroßzehe oder von Hammerzehen) und auch „einfache“ Kniearthroskopien ambulant erbracht werden. Hierzu informieren Sie sich bitte unter „Ambulante Operationen“.
Ist eine stationäre Operation geplant, steht ein Krankenhaus zur Verfügung in dem ich regelmäßig operiere: Krankenhaus im Stift Bethlehem Ludwigslust (Klinikum Helene von Bülow), welches über eine bewährte Struktur verfügt und gut ausgerüstete Fachabteilungen hat,
um meine Patienten im Anschluss an eine Operation adäquat zu versorgen. Wie lange der jeweilige Aufenthalt dauern wird, hängt vom Ausmaß der Operation und vom Verlauf der unmittelbaren Nachbehandlung ab.
Ich werde das individuell mit Ihnen besprechen.
Die Operationen werden komplett von unserer Praxis aus geplant und im jeweiligen Krankenhaus angemeldet. Sie werden vorher mit den notwendigen Hilfsmitteln (Unterarmstützen, Rollstuhl, spezielle Orthesen…) ausgerüstet und bekommen bei Entlassung alle notwendigen Papiere (Krankschreibungen, Rezepte für Medikamente usw.) ausgehändigt.
Alle wichtigen Informationen sind auf einem Merkblatt zusammengefasst (Merkblatt OP Dr. Kauffold).